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Kommentare von Rechtsanwalt Dr. Thomas F.W. Schodder zu aktuellen Gerichtsentscheidungen

 

Erschienen in der Zeitschrift „EWiR – Entscheidungen zum Wirtschaftsrecht“ und hier als Link zugänglich mit freundlicher Genehmigung der RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH

 

 

GbR

Die Haftung eines GbR-Gesellschafters in Höhe des Anteils seiner Beteiligungsquote für Verbindlichkeiten der Gesellschaft beschränkt sich mangels gegenteiliger Vereinbarungen mit dem Gläubiger nicht auf die Restschuld, wenn Tilgungen aus dem Gesellschaftsvermögen oder anderweitige Erlöse die Schuld der Gesellschaft mindern (sog. quotale Haftung)

Urt. des Bundesgerichtshofs v. 08.02.2011 – II ZR 243/09

EWiR Heft 13 / 2011, S. 425-426

 

 

GmbH

Der Verkäufer eines GmbH-Geschäftsanteils ist - ungefragt - aufklärungspflichtig hinsichtlich nur ihm bekannter Umstände, von denen er weiß oder wissen muss, dass sie für den Käufer von wesentlicher Bedeutung sind. Das gilt auch für Fragen nach Besonderheiten. Der Verkäufer muss je nach wirtschaftlicher Lage der GmbH alle Verbindlichkeiten offenlegen

Urt. des Oberlandesgerichts Brandenburg v. 24.11.2010 – 7 U 36/09

EWiR Heft 11 / 2011, S. 351-352

 

 

GmbH

Ein GmbH-Geschäftsführer darf Geschäftschancen in allen Angelegenheiten, die das Interesse der Gesellschaft berühren, nicht für sich, sondern nur für die Gesellschaft ausnutzen und hat ihr bei einem Verstoß hiergegen Schadensersatz zu leisten. Wenn der Geschäftsführer zugleich auch anderen Gesellschaften verpflichtet ist, darf er den einer Gesellschaft bereits zugeordneten Vorteil ihr nicht wieder entziehen und einem Dritten zuwenden

Urt. des Kammergerichts Berlin v. 16.03.2010 (nicht rechtskräftig) – 14 U 45/09

EWiR Heft 5 / 2011, S. 151-152



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