05382 / 598 – 0 gandersheim@rwms.de

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die REUTER WELS KELPE SCHRIDDE Partnerschaft mbB, Steuerberater, ist bestrebt, ihren Internetauftritt im Einklang mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und der hierzu ergangenen Barrierefreiheitsstärkungsgesetz-Verordnung (BFSGV) barrierefrei zugänglich zu machen. Wir betrachten die Anforderungen des BFSG für unsere Website als anwendbar und bekennen uns zu dem Ziel, allen Nutzerinnen und Nutzern – auch Menschen mit Behinderungen – eine möglichst gleichberechtigte und selbstbestimmte Nutzung zu ermöglichen.

Diese Erklärung beschreibt den Stand der Barrierefreiheit unserer Website und wird fortlaufend aktualisiert. Rechtsgrundlage ist § 14 Abs. 1 Nr. 2 BFSG in Verbindung mit Anlage 3 Nr. 1 BFSG.

Geltungsbereich dieser Erklärung

Diese Erklärung gilt für die unter der Adresse www.rwms.de erreichbare Website unserer Steuerberatungskanzlei.

Allgemeine Beschreibung der über diese Website angebotenen Leistung

Unsere Website ist ein reines Informationsangebot. Sie stellt unsere Steuerberatungskanzlei mit ihren beiden Standorten in Bad Gandersheim und Bad Salzdetfurth vor und informiert über unser Leistungsspektrum, unter anderem steuerliche Beratung, die Erstellung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen, Finanz- und Lohnbuchhaltung sowie betriebswirtschaftliche Beratung. Darüber hinaus finden Sie auf der Website unsere Kontaktdaten, Anfahrtshinweise sowie die rechtlichen Pflichtangaben (Impressum, Datenschutzerklärung). Eine Mandatierung oder ein Vertragsschluss kommt über die Website nicht zustande; die Kontaktaufnahme erfolgt ausschließlich per E-Mail, Telefon oder Brief.

Funktionsweise und Bedienung der Website

Die Website ist als klassische Informationsseite aufgebaut. Über ein Navigationsmenü erreichen Sie die einzelnen Themenseiten. Die Inhalte sind in Überschriften, Absätze und Listen gegliedert; Verknüpfungen (Links) führen zu weiterführenden Seiten oder öffnen Ihr E-Mail-Programm zur Kontaktaufnahme. Die Bedienung ist mit Maus, Tastatur und – soweit unterstützt – mit Hilfstechnologien wie Screenreadern möglich. Die Darstellung passt sich unterschiedlichen Bildschirmgrößen an (responsives Layout), sodass die Seite auch auf Smartphones und Tablets genutzt werden kann. Es werden ausschließlich technisch notwendige Cookies eingesetzt; Schriftarten sind lokal eingebunden. Kartenmaterial (Google Maps) wird aus Datenschutzgründen erst nach einem aktiven Klick geladen (Zwei-Klick-Lösung), sodass beim bloßen Aufruf der Seiten keine Inhalte von Drittanbietern nachgeladen werden. Eine Ausnahme bildet die Seite „Mandanteninformationen“, auf der ein externer Steuer-Nachrichtendienst (Server in Deutschland) eingebunden ist.

Angestrebter Standard

Als Maßstab für die Barrierefreiheit ziehen wir die harmonisierte europäische Norm EN 301 549 (Fassung V3.2.1) heran, die ihrerseits auf die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 in der Konformitätsstufe AA verweist.
Bei der Gestaltung und Pflege der Website achten wir insbesondere auf:

  • eine klare, gut strukturierte Seitengliederung mit aussagekräftigen Überschriften,
  • eine möglichst durchgängige Bedienbarkeit per Tastatur,
  • ausreichende Farbkontraste zwischen Text und Hintergrund,
  • aussagekräftige Alternativtexte für informative Grafiken,
  • verständliche, klar formulierte Texte.

Diese Punkte verstehen wir als fortlaufende Gestaltungsziele, an deren Umsetzung wir kontinuierlich arbeiten.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website wurde anhand der oben genannten Standards geprüft. Die Prüfung erfolgte als Selbstbewertung mit automatisierten Testwerkzeugen (axe-core) sowie ergänzenden manuellen Kontrollen (unter anderem Tastaturbedienung, Sichtbarkeit des Fokus, Farbkontraste, Alternativtexte und Überschriftenstruktur). Nach dem Ergebnis dieser Prüfung ist die Website weitgehend mit den Anforderungen der WCAG 2.1 Stufe AA vereinbar. Wesentliche Barrieren sind uns derzeit nicht bekannt. Sollten Ihnen dennoch Barrieren auffallen, freuen wir uns über Ihre Rückmeldung; nutzen Sie hierfür den Abschnitt Barrieren melden.

Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 29. Juni 2026 erstellt. Grundlage der Bewertung ist eine von der Kanzlei selbst durchgeführte Prüfung (Selbstbewertung) der Website anhand der oben genannten Standards. Die Erklärung wurde zuletzt am 29. Juni 2026 überprüft und aktualisiert.

Barrieren melden – Ihr Feedback

Sind Ihnen Barrieren bei der Nutzung unserer Website aufgefallen oder benötigen Sie Informationen in einer barrierefreien Form, die derzeit nicht zugänglich ist? Teilen Sie uns dies bitte mit. Ihre Hinweise helfen uns, die Barrierefreiheit weiter zu verbessern.
Sie erreichen uns hierfür unter:
REUTER WELS KELPE SCHRIDDE Partnerschaft mbB
Ansprechpartner: Rainer Wels
Kampstraße 16, 37581 Bad Gandersheim
Telefon: 05382 / 598 – 0
E-Mail: gandersheim@rwms.de
Bitte beschreiben Sie das Problem möglichst konkret und nennen Sie die betroffene Seite. Wir bemühen uns, Ihre Rückmeldung innerhalb einer angemessenen Frist – in der Regel innerhalb von zwei Wochen – zu beantworten und gemeinsam mit Ihnen nach einer Lösung zu suchen.

Durchsetzungsverfahren und Marktüberwachung

Sind Sie mit unserer Reaktion auf Ihre Rückmeldung nicht zufrieden oder erhalten Sie keine zufriedenstellende Antwort, können Sie sich an die zuständige Marktüberwachungsbehörde wenden. Marktüberwachungsstelle für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen ist:
Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) AöR
Carl-Miller-Straße 6, 39112 Magdeburg
Postanschrift: Postfach 39 11 55, 39135 Magdeburg
E-Mail: MLBF@ms.sachsen-anhalt.de
Internet: www.mlbf-barrierefrei.de
Unabhängig davon steht Verbraucherinnen und Verbrauchern bei Streitigkeiten über die Barrierefreiheit nach dem BFSG ein kostenfreies Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (Schlichtungsstelle BGG) offen. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.schlichtungsstelle-bgg.de.

Hinweis zur Anwendbarkeit (Kleinstunternehmen)

Das BFSG sieht für Kleinstunternehmen unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmen von einzelnen Pflichten vor (§ 3 Abs. 3 BFSG). Ungeachtet einer etwaigen Ausnahmeregelung bekennt sich unsere Kanzlei zu dem Ziel, ihre Website möglichst barrierefrei zu gestalten.

Stand: Juni 2026